Neue Benutzungsordnung auf unserem Strauchschnittplatz
– Keine Ablagerung von Rasenschnitt, Gras, Gartenabfällen, Fallobst und Wurzeln
Von der Rhein-Hunsrück-Entsorgung (RHE) gibt es für alle Strauchschnittplätze, so auch für unseren, eine neue Benutzerordnung.
Daraus geht hervor, dass kein Rasenschnitt, Gras, Gartenabfälle, Wurzeln und Fallobst auf dem Strauchschnittplatz entsorgt werden darf. Die zunehmenden Mengen von krautigem, organischem Material führen bei der Ablagerung zu einem erheblichen Anfall von Sickersäften. (–> neue Benutzungsordnung)
Sickersaft entsteht vor allem dann, wenn leicht abbaubare, wasserreiche Pflanzenreste – das sogenannte krautige Material (wie Rasenschnitt) – verdichtet abgelagert werden. Durch einsetzende biologische Abbauprozesse wird Zellwasser frei. Mischt sich dieses mit Niederschlagswasser, entsteht eine nährstoffkonzentrierte und mit organischen Säuren belastete Flüssigkeit, die Böden oder auch nahegelegene Gewässer massiv beeinträchtigt. Frischer Rasenschnitt enthält viel Feuchtigkeit und organisches Material. Die Temperatur im Inneren kann auf 60 – 80°C oder mehr steigen – es besteht erhöhte Brandgefahr.
Diese Flüssigkeiten müssen aufgrund ihrer Zusammensetzung gesondert aufgefangen und entsorgt werden. Damit entstehen zusätzliche Anforderungen an Umwelt- und Entsorgungsschutz, für diese unser Strauchschnittplatz nicht ausgelegt ist.
Tipps zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Rasenschnitt:
1. Kompostierung: Nutzen Sie den Rasenschnitt zur Kompostierung im eigenen Garten, um
wertvollen Humus zu erzeugen.
2. Mulchen: Belassen Sie den Rasenschnitt direkt auf dem Rasen, um den Boden mit
Nährstoffen zu versorgen und Feuchtigkeit zu speichern.
3. Saisontonne: Bestellen Sie eine Biotonne für Rasenschnitt und andere Gartenabfälle für
mindestens 6 Monate. Alternativ kann Ihre bisherige Biotonne auch auf Dauer ausgetauscht
werden, so haben Sie das ganze Jahr mehr Tonnenvolumen zur Verfügung.
(Beispiel: von 120-l-Tonne auf 240-l-Tonne)
4. Rasenroboter: Ein Rasenroboter schneidet das Gras und lässt den Rasenschnitt direkt auf
dem Rasen liegen – eine einfache Möglichkeit, den Boden zu bereichern.
Weitere Infos unter: https://www.rh-entsorgung.de/baum-strauchschnitt
B 50 – Fahrbahnerneuerung zwischen Rastanlage Argenthal und Simmern-Mitte
Geplant ab dem 18. April bis einschließlich 19. April werden vorbereitende Arbeiten zur Fahrbahnerneuerung auf der B 50 ausgeführt. An diesem Wochenende erfolgen die Baustellenbeschilderungs- und markierungsarbeiten in Richtung Rheinböllen unter Vollsperrung dieser Richtungsfahrbahn.
Ab der darauffolgenden Woche beginnen dann die Erneuerungsarbeiten in Richtung Simmern. Die beiden Anschlüsse Argenthal (West) und K 49 Schnorbach (Argenthal Ost) werden ebenfalls erneuert. Zusätzlich sind im Streckenbereich umfangreiche Sanierungsarbeiten an Unterführungsbauwerken geplant.
Mit der Umlegung des Verkehrs wird dann die Richtungsfahrbahn Simmern zwischen der Rastanlage Hunsrück bis hinter den Anschluss Riesweiler übergeleitet.
Dies bedeutet, dass zwischen der Rastanlage Hunsrück und dem Anschluss Simmern-Mitte keine Ausfahrt mehr möglich sein wird. Eine Auffahrtsmöglichkeit Richtung Simmern ist lediglich in Riesweiler vorhanden. Die angebotene Umleitung erfolgt jeweils entweder über Ellern oder über Wendefahrten nach Simmern-Mitte.
In Fahrtrichtung Rheinböllen gibt es keine Einschränkungen an den Anschlussstellen. Nach Fertigstellung der Arbeiten (geplant Ende Juni / Anfang Juli), wird die Verkehrsführung abgebaut und die Schutzplankensystem werden wieder geschlossen.
Die Erneuerung der Fahrbahn und die Teilerneuerung der Bauwerke sind leider unumgänglich. Sie sollen die Gesamtsubstanz erhalten und eventuell später erforderliche, noch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen vermeiden.
Da die Arbeiten nur bei entsprechender Witterung durchgeführt werden können, kann es kurzfristig zu Verschiebungen kommen.
Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach bittet die Verkehrsteilnehmer und die Anlieger um Verständnis für die zu erwartenden Beeinträchtigungen und bedankt sich vorab ausdrücklich hierfür. Über noch folgende Arbeiten wird der Landesbetrieb zeitnah informieren.
Infos zum Ausbau der Tannenstraße
Bauzeitenplan
Ausführungsplanung gesamt
– Abschnitt 1
– Abschnitt 2
– Abschnitt 3

Im Rahmen des KIPKI-Programms:
– Tausch der Ortsbeleuchtung auf LED
– Wasserrückhalt im Wald

